Grundsteuerreform 2022 – Alles was Sie wissen müssen und wie wir Ihnen helfen können!
- Ab 2022 werden Grundstücke, sowie Immobilien neu bewertet
- Für alle Eigentümer ist die Abgabe der neuen Grundsteuererklärung 2022 für jedes Grundstück, ob selbstgenutzt oder vermietet, verpflichtend
- Abgabefrist ist der 31.10.2022, ab 2025 wird dann die neue Grundsteuer festgesetzt
Hintergrund ist die neue Grundsteuerreform, welche aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, welches die alte Besteuerung als verfassungswidrig einstufte, eingeführt wurde.
Die Neubewertung findet auf den 01.01.2022 statt, danach wird alle 7 Jahre neu bewertet. Die Neubewertung führt dazu, dass für jeglichen Grundbesitz in Deutschland, insgesamt rund 36 Millionen Feststellungserklärungen eingereicht werden müssen.
Das Finanzamt ermittelt aus den neu festgestellten Grundbesitzwerten die Bemessungsgrundlage für die neue Grundsteuer, welche dann erstmals ab 2025 festgesetzt wird.
Ob Ihre Grundsteuer damit höher oder niedriger als bisher ausfällt hängt insbesondere von den Gemeinden ab, welche neue Hebesätze festlegen werden. Zudem haben die Bundesländer zum Teil eigene angepasste Ländermodelle entwickelt, bei denen die Lage oder Nutzung eingepreist wird.
Berlin hält sich an das Bundesmodell und wird diese Faktoren somit nicht berücksichtigen.
Die Abgabefrist für die neue Grundsteuererklärung ist der 31.10.2022. Gern unterstützen wir Sie bei der Erstellung dieser Erklärung, damit Sie für die neue Grundsteuerreform bestens gewappnet sind.
Kontaktieren Sie uns gerne schon jetzt und Sie bekommen vorab eine Grundsteuer Checkliste zur Verfügung gestellt, sodass einer fristgerechten Einreichung nichts mehr im Wege steht.